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GEMEINDLICHE EINRICHTUNGEN
Unter diesem Begriff versteht man jede öffentliche Einrichtung, die von der Gemeinde zur allgemeinen Benutzung durch die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und von ihr im öffentlichen Interesse unterhalten wird.
Auf viele öffentliche Einrichtungen vom Jugendzentrum über die Erasmus-Neustetter-Halle bis zur Seniorenbegegnungsstätte sind wir an anderer Stelle schon eingegangen.
Wir behandlen hier deshalb nur noch die verbleibenden Einrichtungen:
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